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Gemeindeverwaltung

öffnungszeiten Verwaltung

  • Schalterbesuche nur in dringenden Notfällen

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öffnungszeiten Buchhaltung / Steueramt

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Inhalt

Sie verlassen unsere Gemeinde? Wir wünschen Ihnen für die Zukunft am neuen Wohnort alles Gute.

Damit wir Sie aus unserem Einwohner- und Steuerregister austragen können, müssen Sie sich innert 14 Tagen nach dem Wegzug abmelden. Die Abmeldung kann persönlich am Schalter oder online über eUmzug (https://www.eumzug.swiss) vorgenommen werden.

Wenn Sie das Schweizerbürgerrecht besitzen, benötigen wir folgende Unterlagen von Ihnen:

  • Schriftenempfangsschein
  • neue Adresse
  • Kopie des neuen Mietvertrages
  • Angaben zum Wegzugsdatum

 

Wenn Sie eine andere Staatsbürgerschaft besitzen, benötigen wir von Ihnen:

  • Reisepass
  • Ausländerausweis
  • neue Adresse
  • Kopie des neuen Mietvertrages
  • Angaben zum Wegzugsdatum

 

Die Abmeldung aus unserer Gemeinde ist gratis.

Preis

gratis

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